Sender/-in und Empfänger/-in erhalten als Bestätigung für digitale Einschreiben per IncaMail eine von der Schweizerischen Post signierte PDF-Quittung in separaten E-Mails. In diesen Quittungen wird der Lebenslauf eines Einschreibens kryptographisch sicher nachgewiesen. Im Gegensatz zu einer Quittung bei einem Brief-Einschreiben beweisen die Quittungen auch, dass ganz bestimmte Inhalte und Anhänge mit dem Einschreiben versendet wurden. Weder Quittungen noch Einschreiben werden auf IncaMail gespeichert, die Aufbewahrung ist Sache der Absender/-innen und Empfänger/-innen.
Folgende Quittungen werden erstellt und versendet:
- Abgabequittung: Die Nachricht ist auf IncaMail angekommen.
- Abholquittung: Die Empfängerin / der Empfänger hat die Nachricht angenommen.
- Verfallquittung: Die Annahmefrist ist ohne Aktivität der Empfängerin / des Empfängers abgelaufen.
- Annahmeverweigerungsquittung: Die Empfängerin / der Empfänger hat die Annahme verweigert.
Im Falle einer interoperablen Übermittlung durch eine andere anerkannte Zustellplattform gemäss Schweizer Behördenverkehr kann die Quittung auch von der anderen Zustellplattform stammen.