Das IncaMail-Einschreiben-Verzeichnis wird von IncaMail betrieben und kann nur von IncaMail-Nutzerinnen und -Nutzern eingesehen werden. IncaMail-Kundinnen und -Kunden haben somit die Möglichkeit, sich im Einschreiben-Verzeichnis von IncaMail zu registrieren und sich damit für andere Nutzer/-innen auffindbar zu machen. Jeder Nutzer / jede Nutzerin kann entscheiden, ob er / sie im Verzeichnis für IncaMail-Einschreiben registriert und auffindbar sein möchte. Auffindbar sein bedeutet, dass er / sie im Verzeichnis von anderen IncaMail-Usern gefunden werden kann.
Das eGov-Teilnehmerverzeichnis Schweiz wird vom Bundesamt für Justiz in der Schweiz betrieben. Es beinhaltet die E-Mail-Adressen aller Personen, die sich für digitale eGov-Einschreiben angemeldet haben. Nur mit einem Eintrag im eGov-Teilnehmerverzeichnis sind die eGov-Einschreiben gemäss dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepatement anerkannt (https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/rechtsinformatik/e-uebermittlung.html ). Der Eintrag erfolgt über die Einstellungen im IncaMail-Webinterface.
Hinweis: Auch ohne Eintrag im eGov-Teilnehmerverzeichnis können Sie digitale IncaMail-Einschreiben empfangen. Diese sind bis auf den Vermerk eGov identisch mit den eGov-Einschreiben inklusive digital signierter PDF-Quittungen. Wir empfehlen aber, bei der digitalen Kommunikation mit Behörden per Einschreiben nicht auf den Eintrag im eGov-Teilnehmerverzeichnis zu verzichten, da ohne diesen eine Behörde das Einschreiben nicht anerkennen muss.
Anmerkung zur Interoperabilität
Eingeschriebene IncaMail-Nachrichten werden mit anderen vom Bund anerkannten Plattformen interoperabel ausgetauscht. Sollte also eine Empfängerin / ein Empfänger eines Einschreibens auf einer anderen Plattform registriert sein, wird die Nachricht zur Zustellung an die andere Plattform übergeben. Sie erhalten als Absender wie gewohnt die digital signierten Versand- und Empfangsquittungen von IncaMail.