Voraussetzungen
Um eGov registrierte E-Mails als Privatperson nutzen zu können, muss Ihre Postadresse von der Schweizerischen Post verifiziert werden. Sie können dies unter Ihren Kontoeinstellungen tun.
Um als Arbeitnehmer, Unternehmen oder Behörde für den Empfang registrierter Nachrichten registriert zu werden, müssen Sie zuerst diese Vereinbarung entweder elektronisch unterzeichnen und an business@incamail.ch senden oder per Post an die in der Vereinbarung angegebene Adresse senden.
Die Möglichkeit, eingeschriebene IncaMail-Nachrichten zu empfangen, steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Behörden und Arbeitnehmern zur Verfügung. Je nach Empfängerkategorie gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
1. Privatpersonen
Um eingeschriebene eGov-Nachrichten als Privatperson empfangen zu können, muss Ihre Postadresse von der Schweizerischen Post verifiziert werden. Die Verifizierung können Sie direkt in Ihren Kontoeinstellungen vornehmen: Kontoeinstellungen – Profil
2. Behörden, Unternehmen und Mitarbeiter
Für den Empfang eingeschriebener Nachrichten als Unternehmen, Behörde oder Arbeitnehmer muss zunächst eine Zustimmungserklärung bei IncaMail eingereicht werden.
Sie können die Zustimmungserklärung über die Schaltfläche „Vereinbarung öffnen“ oder durch Anklicken des untenstehenden Links herunterladen. Bitte senden Sie sie nach dem Herunterladen und Unterzeichnen an IncaMail.
Zustimmungserklärung herunterladen
Bevorzugter Einreichungsweg: Bitte senden Sie das elektronish unterzeichnete Dokument per E-Mail oder IncaMail an business@incamail.ch. Der Versand per Post ist ebenfalls möglich; die entsprechende Adresse ist in der Vereinbarung angegeben.
Empfangsberechtigungen in der Zustimmungserklärung
In der Zustimmungserklärung legen Sie fest, welche E-Mail-Adressen innerhalb Ihrer Domain für den Empfang eingeschriebener Nachrichten berechtigt sind. Dabei stehen zwei Optionen zur Auswahl:
- Alle Benutzer innerhalb der angegebenen Domain(s) dürfen sich für den Empfang von elektronischen Einschreiben anmelden.
- Bitte beachten Sie: Auch bei dieser Option müssen Benutzerinnen und Benutzer, die im eGov-Verzeichnis eingetragen werden möchten, den Einrichtungsprozess auf ihrer Seite selbst abschliessen (siehe nächste Schritte).
- Nur die explizit in der Zustimmungserklärung aufgeführten E-Mail-Adressen dürfen eingeschriebene IncaMail-Nachrichten empfangen.
⚠️ Achtung: Bei dieser Option werden alle anderen E-Mail-Adressen der Domain, die nicht in der Liste aufgeführt sind, vollständig vom Empfang eingeschriebener Nachrichten ausgeschlossen. Stellen Sie daher sicher, dass die Liste der berechtigten Adressen vollständig und korrekt ist, bevor Sie die Zustimmungserklärung einreichen. Nachträgliche Änderungen erfordern eine erneute Einreichung der Vereinbarung.
Eintrag im eGov-Verzeichnis vornehmen
Um am Schweizer Behördenverkehr teilzunehmen, müssen die Teilnehmenden im eGov-Schweiz-Verzeichnis eingetragen sein. Nachdem die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich im eGov-Verzeichnis eintragen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
1. Einschreiben-Empfang aktivieren
Öffnen Sie Ihre Kontoeinstellungen – Profil und wählen Sie die Option:
«Alle eingeschriebenen E-Mails erhalten (einschliesslich eGov)»
2. Eintragstyp auswählen
Wählen Sie, unter welcher Kategorie Sie im Verzeichnis eingetragen werden möchten:
| Eintragstyp | Voraussetzung |
|---|---|
| Privatperson | Adressverifizierung über die Schweizerische Post (siehe Abschnitt oben) sowie Akzeptierung der Einverständniserklärung im nächsten Schritt |
| Arbeitnehmer | Zustimmungserklärung muss bereits von IncaMail Support verarbeitet worden sein |
| Behörde | Zustimmungserklärung muss bereits von IncaMail Support verarbeitet worden sein |
| Unternehmen | Zustimmungserklärung muss bereits von IncaMail Support verarbeitet worden sein |
3. Einrichtung abschliessen
Klicken Sie auf «Weiter» und folgen Sie den angezeigten Schritten. Nach Abschluss des Vorgangs sind Sie im eGov-Verzeichnis eingetragen und können eingeschriebene IncaMail-Nachrichten empfangen.
Hinweis: Ihren Verzeichniseintrag können Sie jederzeit in den Kontoeinstellungen anpassen oder entfernen. Der Empfang von eingeschriebenen Nachrichten kann auch vollständig blockiert werden.
Elektronische Behördekommunikation mittels IncaMail
Die vom Bund verabschiedete Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV) und die Verordnung für die elektronische Übermittlung im Rahmen von Verwaltungsverfahren (VeÜ-VwV) (elektronische Übermittlung) verpflichtet Gerichte und Behörden, Eingaben elektronisch entgegenzunehmen und dazu eine sichere Zustellplattform einzusetzen. Ebenfalls können z. B. Anwälte oder Verfahrensbeteiligte melden, dass sie Entscheide elektronisch zugestellt haben möchten. IncaMail ist Ende 2010 vom Bund als sichere Zustellplattform anerkannt worden. Die zur Erfüllung der eGov-Verordnungen auf IncaMail vorgesehene Versandart ist «Einschreiben». Der Versand von Einschreiben ist für alle registrierten IncaMail-Benutzer/-innen möglich, die über ein Premium-Konto oder einen Geschäftskundenvertrag verfügen.