📝Hinweis: Um eGov registrierte E-Mails nutzen zu können, muss Ihre Postadresse von der Schweizerischen Post verifiziert werden. Sie können dies unter Ihren Kontoeinstellungen tun. Um als Arbeitnehmer, Unternehmen oder Behörde für den Empfang registrierter Nachrichten registriert zu werden, müssen Sie zuerst diese Vereinbarung unterzeichnen und an die in der Vereinbarung angegebene Adresse senden.
- Um am Schweizer Behördenverkehr teilzunehmen, müssen die Teilnehmenden im eGov-Schweiz-Verzeichnis eingetragen sein. Die Eintragung kann im Benutzerkonto auf incamail.com in den Einstellungen unter Einstellungen für Einschreiben konfiguriert werden
- Klicken Sie den Button Konfigurieren. Um Änderungen an der aktuellen Einschreiben-Konfiguration vorzunehmen, klicken Sie auf Eintrag ändern.
- Stellen Sie sicher, dass Eingetragen bei dem eGov-Schweiz-Verzeichnis aktiviert ist (Suchbar ist damit automatisch aktiviert), und klicken Sie anschliessend auf Speichern.
Nun ist Ihr Konto bereit für den Empfang von Einschreiben und die eGov-Kommunikation Schweiz.
Zur ausführlichen Beschreibung
Elektronische Behördekommunikation mittels IncaMail
Die vom Bund verabschiedete Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV) und die Verordnung für die elektronische Übermittlung im Rahmen von Verwaltungsverfahren (VeÜ-VwV) (elektronische Übermittlung) verpflichtet Gerichte und Behörden, Eingaben elektronisch entgegenzunehmen und dazu eine sichere Zustellplattform einzusetzen. Ebenfalls können z. B. Anwälte oder Verfahrensbeteiligte melden, dass sie Entscheide elektronisch zugestellt haben möchten. IncaMail ist Ende 2010 vom Bund als sichere Zustellplattform anerkannt worden. Die zur Erfüllung der eGov-Verordnungen auf IncaMail vorgesehene Versandart ist «Einschreiben». Der Versand von Einschreiben ist für alle registrierten IncaMail-Benutzer/-innen möglich, die über ein Premium-Konto oder einen Geschäftskundenvertrag verfügen.