Als Absenderin / Absender können Sie zwischen folgenden Versandarten auswählen:
Vertrauliche Nachricht
Die Nachricht wird verschlüsselt an die Empfängerinnen / Empfänger übermittelt, wahlweise mit Übermittlungsbestätigung an Ihre E-Mail-Adresse. Die Empfängerinnen / Empfänger müssen sich zum Lesen der vertraulichen Nachricht mit einem Sicherheitscode per E-Mail verifizieren. Empfänger / Empfängerinnen mit Geschäftskundenvertrag erhalten die Nachricht als normales E-Mail über eine verschlüsselte Verbindung und können dieses ohne weitere Vorkehrungen lesen. Die Verifizierung der Postadresse ist für den Empfang eines vertraulichen E-Mails nicht notwendig.
Persönliche Nachricht
Die Nachricht wird verschlüsselt an die Empfängerinnen / Empfänger übermittelt, wahlweise mit Übermittlungsbestätigung an Ihre E-Mail-Adresse. Die Empfängerinnen / Empfänger müssen sich zum Lesen des persönlichen E-Mails einmalig registrieren und mindestens ihre E-Mail-Adresse mittels Aktivierungscode verifiziert haben. Wer noch nicht auf IncaMail registriert ist, wird beim Öffnen des persönlichen E-Mails dazu aufgefordert. Die Verifizierung der Postadresse ist für den Empfang eines persönlichen E-Mails nicht notwendig. Die Sicherheit ist höher als bei vertraulichen Nachrichten, weil sich die Empfängerinnen / Empfänger über zwei Faktoren identifizieren müssen, über ihr E-Mail-Konto sowie ihr IncaMail-Passwort.
Einschreiben
Bei der Versandart Einschreiben erhalten Absender/-in und Empfänger/-in digital signierte PDF-Quittungen für den Versand- und Empfangsnachweis bzw. für den Verfallsnachweis bei Nichtabholung. Die Nachrichten müssen innerhalb einer Frist von sieben Tagen von der Empfängerin / dem Empfänger angenommen werden, andernfalls verfallen sie. Für die Berechnung der Abholfristen und Verfügbarkeiten zählt jeder Tag, somit auch Samstage, Sonntage und Feiertage. Eingeschriebene Nachrichten können an beliebige Empfänger / Empfängerinnen gesendet werden. Wird die Versandart im Rahmen der Schweizer Behördenkommunikation eingesetzt, dann müssen die Empfängerinnen / Empfänger vorher dem Empfang zugestimmt haben. Die Versandart entspricht den diesbezüglichen Gesetzgebungen. Mehr Informationen finden Sie im Kapitel Einschreiben.