Übersicht
Mit IncaMail können Nachrichten mit einer Grösse von bis zu 30 MB versendet werden. Ob eine Nachricht erfolgreich zugestellt werden kann, hängt jedoch nicht nur von IncaMail ab, sondern auch von den Grössenbeschränkungen des E-Mail-Servers des Empfängers.
Wichtig: Die sichere Transportverschlüsselung kann die ursprüngliche Grösse einer Nachricht zusätzlich erhöhen. Dadurch kann eine E-Mail, die vor dem Versand die zulässige Grösse einhält, beim Empfänger dennoch die maximale Annahmegrenze überschreiten.
Kann eine IncaMail-Nachricht aufgrund einer Grössenbeschränkung nicht zugestellt werden, erhält der Absender eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail.
Empfehlung
Bei wichtigen oder fristgebundenen Sendungen – insbesondere im elektronischen Rechtsverkehr (z. B. Einschreiben) – empfiehlt es sich, die maximal zulässige E-Mail-Grösse vorab direkt beim Empfänger zu klären.
Grössenbeschränkungen gängiger E-Mail-Anbieter
Die folgende Tabelle zeigt die maximal zulässige E-Mail-Grösse (inklusive Anhänge) bei verschiedenen Anbietern:
| Anbieter | Maximale E-Mail-Grösse (inkl. Anhänge) |
|---|---|
| Bluewin | 15 MB |
| Gmail | 25 MB |
| GMX (kostenlos) | 20 MB |
| GMX ProMail | 50 MB |
| GMX TopMail | 100 MB |
| HIN Mail | 10 MB (extern), 15 MB (intern) |
| iCloud Mail | 20 MB |
| Outlook.com | 20 MB |
| ProtonMail | 25 MB |
| Yahoo! Mail | 25 MB |
Hinweis: Diese Limiten werden von den jeweiligen Anbietern festgelegt und können sich jederzeit ändern.
Elektronischer Rechtsverkehr: Versand von Einschreiben an Behörden und Gerichte
Für den elektronischen Rechtsverkehr gelten in der Schweiz besondere Vorgaben. Gemäss dem Kriterienkatalog des Bundes müssen anerkannte Zustellplattformen bestimmte Nachrichtengrössen unterstützen.
Gesetzliche Anforderungen
Gemäss dem Dokument „Anforderungen an Plattformen für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren (Kriterienkatalog Zustellplattformen)”, Artikel 6.4 „Grössen für elektronische Nachrichten“:
Die Zustellplattform muss elektronische Nachrichten mit einer Nutzgrösse von 15 MB und einer Transport-/Zustellgrösse von 25 MB verarbeiten können.
Daraus ergibt sich:
✅ Gerichte und Behörden sind verpflichtet, elektronische Nachrichten bis zu einer Grösse von 25 MB anzunehmen.
Versand grosser Dateien mit Large File Transfer (LFT)
Für grössere Dateien steht IncaMail-Kunden mit Domänenanbindung (MGI) der Large File Transfer (LFT) zur Verfügung.
Vorteile von Large File Transfer
- Versand von Dateien bis zu 1 GB
- Dateien werden nicht direkt als E-Mail-Anhang verschickt
- Die Dateigrösse hat dadurch nur einen geringen Einfluss auf die eigentliche IncaMail-Nachricht
- Reduziert das Risiko von Zustellproblemen aufgrund von Grössenbeschränkungen
Weitere Informationen finden Sie im Artikel: Versand grosser Dateien – Large File Transfer
Einsatz von Large File Transfer im Rechtsverkehr
Der Large File Transfer kann auch im Rahmen offizieller Verfahren eingesetzt werden, darunter:
- Verwaltungsverfahren (VeÜ-VwV, SR 172.021.2)
- Zivilprozesse
- Strafprozesse
- Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV, SR 272.1)
Da IncaMail eine vom Bund anerkannte sichere Zustellplattform ist, kann die LFT-Funktion auch in diesen Anwendungsfällen genutzt werden.
Zusammenfassung
- IncaMail unterstützt Nachrichten bis 30 MB.
- Die effektive Zustellbarkeit hängt von den Limits des Empfängersystems ab.
- Transportverschlüsselung kann die Nachrichtengrösse zusätzlich erhöhen.
- Behörden und Gerichte müssen Nachrichten bis 25 MB akzeptieren.
- Für grössere Dateien steht Large File Transfer (bis 1 GB) zur Verfügung.
- Bei wichtigen Sendungen empfiehlt sich die vorgängige Abklärung der maximal zulässigen Nachrichtengrösse beim Empfänger.