Spezialfall temporäre Mitarbeitende: Temporäre Mitarbeitende werden gemäss Vertrag (Kapitel 4. Vergütung für Leistungen EAI) behandelt. Für Saisonbetriebe wie z. B. Hotels, Reiseveranstalter besteht die Möglichkeit, einen Mitarbeiterschnitt pro Jahr zu berechnen (z. B. 300 Mitarbeitende in der Wintersaison und 150 in der Sommersaison, ergibt einen Schnitt von 225 Mitarbeitenden im Jahr).